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null Betreuung der Schüler während Massentestung im Maihofschulhaus Luzern

16.06.2021 | Faktencheck

Betreuung der Schüler während Massentestung im Maihofschulhaus Luzern

Was ist die richtige Reaktion auf unbekannte, plötzlich eintreffende Ereignisse, die eine schnelle Handlung erfordern? Das Coronavirus hat die Gesellschaft vor einige Herausforderungen gestellt. Dies gilt in besonderem Masse für die Virusmutationen. Da Fälle der hochansteckenden Coronavirus-Mutation N501Y im Schulhaus Maihof in der Stadt Luzern nachgewiesen wurden, fand dort am 29. Januar 2021 ein Massentest zur Prävention statt. Es handelte sich dabei um den ersten Massentest an einer Schule im Kanton Luzern. Der Vorfall war ein Novum und sorgte für Aufregung.


[Symbolbild] Ein leeres Klassenzimmer in einer Primarschule in Stans, Schweiz, am 16. März 2020. Im Schulhaus Maihof in der Stadt Luzern fand am 29. Januar 2021 ein Massentest zur Prävention statt. Es handelte sich dabei um den ersten Massentest an einer Schule im Kanton Luzern. Foto: Keystone-SDA / Urs Flueeler
[Symbolbild] Ein leeres Klassenzimmer in einer Primarschule in Stans, Schweiz, am 16. März 2020. Im Schulhaus Maihof in der Stadt Luzern fand am 29. Januar 2021 ein Massentest zur Prävention statt. Es handelte sich dabei um den ersten Massentest an einer Schule im Kanton Luzern. Foto: Keystone-SDA / Urs Flueeler
Behauptung

In den sozialen Netzwerken wird das Vorgehen bei der Testung kritisiert. In einem Facebook-Post wird behauptet, Lehrpersonen hätten die Kinder nicht begleiten dürfen und viele Kinder hätten anschliessend Kopfschmerzen gehabt. Des Weiteren wird behauptet, die Eltern seien via Brief über die Massentestung informiert worden und die Kinder hätten nach den Tests von der Familie getrennt ausharren müssen.

Beurteilung

Einige Behauptungen sind falsch oder irreführend. So wurden die Eltern via Mail über die Testung der Kinder informiert, und diese wurden von den Lehrpersonen betreut. Der Schule sind keine Klagen über Kopfschmerzen bekannt. Die Isolations-Regelung richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen der Behörden.

Sachlage

«Bei mehreren Kindern der Schule Maihof wurde in den letzten Tagen die mutierte Variante des Coronavirus diagnostiziert. Aus diesem Grund verordnete der Kantonsarzt und die Dienststelle Gesundheit einen Massentest für alle Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen...», schrieb die Schule Maihof Ende Januar 2021 auf ihrer Internetseite. Auch die Stadt Luzern informierte die breite Bevölkerung am 1. Februar 2021 über die Testung im Schulhaus und über die Resultate: Es wurden 18 Personen positiv auf das Coronavirus getestet, 12 von ihnen auf die neue Mutation.

 

Im Facebook-Post wurde behauptet, dass die Eltern brieflich über die am Nachmittag stattfindenden Corona-Testung informiert wurden. Wie Rektorin Vreni Völkle gegenüber Keystone-SDA berichtete, wurden die Eltern und Erziehungsberechtigten jedoch via Mail über die geplanten Massentests informiert. «Die Kinder wurden noch im Morgenunterricht von den Lehrpersonen informiert und darauf vorbereitet.»

 

Bereits am Donnerstagnachmittag, dem 28. Januar 2021, wurden die Eltern über die Corona-Lage der Schule informiert. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich laut Völkle schon einzelne Schüler in Isolation und eine ganze Klasse sowie deren Lehrperson in Quarantäne.

 

Weiter bestätigte Völkle, dass die Kinder bei der Durchführung der Tests «von den Lehrpersonen begleitet und fürsorglich betreut» wurden. Klagen über Kopfschmerzen seien keine bekannt.

 

Wer nach den Testresultaten in Isolation beziehungsweise in Quarantäne muss, richtet sich nach den allgemeinen behördlichen Bestimmungen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt dazu: «Personen, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden, müssen in Isolation.» Eine zehntägige Quarantäne gilt gemäss BAG für Personen, bei denen eine Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dies betrifft Personen, die in engem Kontakt mit einer positiv getesteten Person waren. Auch der Kanton Luzern weicht von dieser Regelung nicht ab. Weiter schreibt er, dass Kinder, die «engen Kontakt mit einer erkrankten Person hatten», in Quarantäne müssten.

 

Das Ereignis hatte politische Auswirkungen. So wurden beim Stadtrat Luzern zwei Interpellationen eingereicht, die er am 4. März in der Ratssitzung beantwortete und veröffentlichte. Darin steht, dass die Kinder betreut wurden, von den Lehrpersonen pädagogische Führsorge und Zuwendung erhielten und die Testpersonen mit Sensibilität und Sorgfalt mit den Kindern umgegangen seien. Mit den Massnahmen sollte die Ausbreitung der Virusmutation so schnell wie möglich verhindert werden, um die öffentliche Gesundheit zu schützten. 

Quellen

Facebook-Post: 

https://www.facebook.com/groups/20106977538/permalink/10157790610107539

(archiviert: https://web.archive.org/web/20210202174159if/https://www.facebook.com/groups/20106977538/permalink/10157790610107539/)

 

Schule Maihof, Volksschule Stadt Luzern: Information über ausserordentliche Lage im Maihofschulhaus Ende Januar 2021 (archiviert): 

https://web.archive.org/web/20210202103021/https:/maihof.vsluzern.ch/

 

Medienmitteilung Stadt Luzern 01.02.2021: 

https://newsletter.lu.ch/inxmail/html_mail.jsp?id=0&email=newsletter.lu.ch&mailref=000gjei0000ti0000000000000qzpmbo

(archiviert: https://archive.vn/oOzns)

 

Kanton Luzern: Bestimmung Isolation und Quarantäne für Kinder:

https://gesundheit.lu.ch/themen/Humanmedizin/Infektionskrankheiten/Informationen_Coronavirus/Isolation_Quarantaene_Kinder

(archiviert: http://dpaq.de/L5aPm)

 

Kanton Luzern: Bestimmung Isolation und Quarantäne für Erwachsene: 

https://gesundheit.lu.ch/themen/Humanmedizin/Infektionskrankheiten/Informationen_Coronavirus/Isolation_Quarantaene_Erwachsene

(archiviert: http://dpaq.de/lhDGG)

 

Bundesamt für Gesundheit (BAG): Bestimmung Isolation und Quarantäne: 

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/isolation-und-quarantaene.html

(archiviert: http://dpaq.de/7Yb5K)

 

Interpellation 62: 

https://www.stadtluzern.ch/_docn/2998402/Antwort_auf_die_Dringliche_Interpellation_62.pdf

(archiviert: https://web.archive.org/web/20210330190724/https://www.stadtluzern.ch/_docn/2998402/Antwort_auf_die_Dringliche_Interpellation_62.pdf)

 

Interpellation 67: 

https://www.stadtluzern.ch/_docn/2998405/Antwort_auf_die_Dringliche_Interpellation_67.pdf

(archiviert: https://web.archive.org/web/20210330190214/https://www.stadtluzern.ch/_docn/2998405/Antwort_auf_die_Dringliche_Interpellation_67.pdf)

 

 

 

Kontakt Faktencheck-Team: factchecking@keystone-sda.ch