Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Am 12. September 1848 wurde die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft «in der Absicht, den Bund der Eidgenossen zu befestigen, die Einheit, Kraft und Ehre der schweizerischen Nation zu erhalten und zu fördern» angenommen. Damit wurde die moderne Schweiz als Bundesstaat zur demokratisch-republikanischen Insel inmitten der Monarchien Europas.
Die Bundesverfassung wurde unmittelbar nach dem Ende des Sonderbundkriegs ausgearbeitet und löste den Bundesvertrag von 1815 ab. Sie bildete die Grundlage des modernen Schweizer Bundesstaates nach den Prinzipien des Föderalismus und der zum damaligen Zeitpunkt repräsentativen Demokratie, die später zu einer direkten Demokratie ausgebaut wurde.
Die von der Tagsatzung für die Revision des Bundesvertrags eingesetzte Kommission bestand mehrheitlich aus pragmatisch denkenden und kompromissfreundlichen Regierungsmitgliedern einzelner Stände, die nur wenig Wert auf die theoretische Konsistenz ihrer Konzepte legten. Nur fünf Tage, nachdem die Kommission im Februar 1848 erstmals zusammengetreten war, brach in Paris die Revolution aus; rasch griff diese auf die autoritären Monarchien über, die noch im Januar 1848 der Tagsatzung Interventionen im Falle einer Veränderung des Bundesvertrags angedroht hatten. Nach den inneren waren jetzt auch die äusseren antiliberalen Kräfte entscheidend geschwächt.
Die Kommission nutzte diese Chance und schuf in 51 Tagen eine Verfassung, die in ihren Grundzügen seit 1848 bis heute in Kraft ist: Sie verzichtete auf weitere Ausbesserungen am alten Bundesvertrag und schuf in wenigen Wochen den Bundesstaat. Im Juni akzeptierte die Tagsatzung das neue Verfassungswerk; im Juli und August folgten die Abstimmungen in den Kantonen, von denen 15½ zustimmten, während 6½ (Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden) den Verfassungsentwurf ablehnten. In Luzern erfolgte die Annahme nur, weil man die Nichtstimmenden zu den Ja-Stimmen zählte, in Freiburg hatte der Grosse Rat allein entschieden (Quelle HLS).
Am 12. September 1848 erklärte die Tagsatzung, dass die Bundesverfassung «damit angenommen (sei) und als Grundgesetz der Eidgenossenschaft» gelte. Im Oktober 1848 bestellten die Kantone National- und Ständerat durch Volkswahl bzw. durch Ernennung durch die Kantonsparlamente. Die Abgeordneten beider Räte versammelten sich am 6. November 1848 in Bern; am 16. November wählten sie als Vereinigte Bundesversammlung die sieben ersten Bundesräte.
Die Mitglieder der Bundesverfassungskommission wurden von Illustrator Markus Roost für das Buch von Rolf Holenstein «Stunde Null. Die Neuerfindung der Schweiz im Jahr 1848.» portraitiert, basierend auf zeitgenössischen Holzschnitten und Lithografien. Bundesrätin Karin Keller-Sutter überreichte das Buch am 20. Dezember 2022 ihrer Nachfolgerin Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider anlässlich der Schlüsselübergabe im EJPD.
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